Bundespensionskasse

 

Beiträge zur Pensionskasse:

 

1. FIX und kostet NIX - Dienstgeberbeitrag

>> 0,75% der Bemessungsgrundlage des Pensionsbeitrages 14 x pro Jahr

 

2. Wer WILL der KANN !? – Eigenbeitrag (Dienstnehmerbeitrag)

Zusätzlich zu den Dienstgeber-Beiträgen zur Pensionskasse können freiwillig eigene Beiträgen (sog. „Dienstnehmer-Beiträge“) einbezahlt werden. Die Leistung von Dienstnehmerbeiträgen-Beiträgen ist freiwillig. 

Mit dem Dienstgeber Bund wurden zwei Varianten vereinbart, die den Vereinbarungen in der Privatwirtschaft entsprechen.

 

Variante 1:

Die Höhe der freiwillig zu zahlenden Dienstnehmerbeiträge-Beiträge können

>> 25%, 50%, 75% oder 100% des Dienstgeber-Beitrages betragen.

 

Variante 2:

>> max. € 1.000,- pro Jahr - das „1.000-Euro-Prämienmodell“:

Wenn für die eigenen Beiträge das Prämienmodell (staatliche geförderte Pensionsvorsorge) genutzt werden soll (>>> Steuerförderung) und der Dienstgeber-Beitrag unter € 1.000,- pro Jahr liegt, kann der Dienstnehmer-Beitrag darüber hinausgehen und insgesamt bis zu EUR 1.000,- p.a. betragen.

 

Ausführliche Beschreibung der Bundespensionskasse als Download

 

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